Hilfsnavigation
Seiteninhalt

Dienstleistungen A-Z

A B CD E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle

Sammeln von Orden und Ehrenzeichen
[Nr.99035004000000 ]

Leistungsbeschreibung

Orden und Ehrenzeichen und die dazugehörigen Bänder dürfen nur nach Vorlage eines ordnungsgemäßen Besitzzeugnisses überlassen werden.

An wen muss ich mich wenden?

Ministerpräsident/in (Staatskanzlei) des Landes Schleswig-Holstein

ehrungen.stk@stk.landsh.de

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • § 14 Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen (OrdenG).

Welche Gebühren fallen an?

Es können Gebühren anfallen. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Anträge / Formulare

Ein Antrag kann formlos gestellt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Orden und Ehrenzeichen dürfen nur gegen Vorlage eines ordnungsgemäßen Nachweises (Besitzurkunde, Sammelerlaubnis) überlassen beziehungsweise erworben werden.
Dies gilt nicht für Orden, die vor dem 08. Mai 1945 verliehen wurden.

Zuständig

Amt Hohe Elbgeest »
Telefon: 04104 / 990-0
Fax: 04104 / 990-68
Kontaktformular

Kontakt

Frau Kelling »
Telefon: 04104 / 990-300
Fax: 04104 / 990-73 00
Kontaktformular

Öffnungszeiten:

Montag 9.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 7.00 - 12.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr*

* Das Standes- bzw. Sozialamt sind freitags geschlossen!
* Bitte beachten Sie die geänderten Öffnungszeiten im Sozialamt.

Nach vorheriger Vereinbarung sind Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Bitte nutzen Sie außerdem die online Terminvergabe.

Bankverbindung >>