Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
[Nr.99025004020000 ]
Volltext
Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.
Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.