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Meldebestätigung
[Nr.99115003000000 ]

Leistungsbeschreibung

Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.

Rechtsgrundlage

§ 24 Bundesmeldegesetz (BMG).

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

Zuständig

Amt Hohe Elbgeest »
Telefon: 04104 / 990-0
Kontaktformular

Kontakt

Frau Bielawa »
Telefon: 04104 / 990-303
Fax: 04104 / 990-73 03
Kontaktformular
Frau Weigel »
Telefon: 04104 / 990-302
Fax: 04104 / 990-73 02
Kontaktformular
Frau Ruhl »
Telefon: 04104 / 990-310
Fax: 04104 / 990-73 10
Kontaktformular
Frau Meyer »
Telefon: 04104 / 990-309
Fax: 04104 / 990-73 09
Kontaktformular

Servicezeiten Amt Hohe Elbgeest:

Montag 9.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 7.00 - 12.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr*

* Das Standes- bzw. Sozialamt sowie das Amt für Jugend, Bildung und Kultur sind freitags geschlossen!
* Bitte beachten Sie die geänderten Servicezeiten im Sozialamt.

Nach vorheriger Vereinbarung sind Termine auch außerhalb der Servicezeiten möglich.
Bitte nutzen Sie außerdem die online Terminvergabe.

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