07.12.2022 - 15 Bebauungsplan Nr. 32 "Fasanenweg", für das Gebi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Laudi beantragt, dass die Beschlussfassung vertagt wird, bis die Prüfung zur Anbindung des Fasanenweges an die Entwässerung des neuen Gebietes abgeschlossen ist.

 

Das Wort wird an Frau Topp von Fa. Franck-Immobilien als Investor übergeben.

Frau Topp führt aus, dass die Planungen mehrfach auf Wunsch der Gemeinde angepasst wurden. So wurde die Zahl der Wohneinheiten reduziert und der Quartiersplatz vergrößert Die Entwässerung ist mit der Wasserbehörde des Kreises abgestimmt.

Sofern nun weitere Häuser an die geplante Entwässerung angeschlossen werden sollen, müsste die Planung überarbeitet und die Kostenfrage geklärt werden. Sie schätzt die Kosten 5-stellig ein zzgl. laufender Kosten für die Pumpenwartung.

Dies würde das Projekt wieder verzögern, weil mit den Anliegern Kostenübernahmeerklärungen geschlossen werden müssten. Jedoch steht gar nicht fest, ob die Anlieger dies überhaupt wünschen.

Frau Mirow stellt die Frage, wer die Kosten überhaupt zu tragen hat vor dem Hintergrund, dass die Gemeinde keine Satzung hat.

 

Es wird eine Sitzungsunterbrechung beantragt.

Die Sitzung wird für 5 min unterbrochen.

 

 

Nach Wiederaufnahme der Sitzung wird der Antrag auf Vertagung zurückgezogen.

Frau Mirow gibt nochmal den Hinweis auf die nur Privatinteressen bedienende Planung und die Lasten, die bei der Gemeinde liegen werden.

 

Herr Bürgermeister Tormählen geht darauf ein, dass dieses Gebiet im F-Plan für Wohnbebauung vorgesehen ist.

 

Es wird auf die ablehnende Haltung der Anwohner des Haidwegs, Steinwegs und Fasanenwegs Bezug genommen. Diese befürchten massive Einschränkungen.

Frau Vierdt-Ziegelitz kann diese Bedenken verstehen, jedoch ist von jedem Grundstückseigentümer eine Weiterentwicklung der Gemeinde hinzunehmen. Das war auch an anderen Orten in der Gemeinde der Fall. Die Planungen sind sehr sorgsam vorgenommen worden, um die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten.

 

Hinsichtlich der Zuwegung führt Frau Topp aus, dass alle Zuwegungen berechnet wurden, so dass auch große Fahrzeuge, z.B. Müllfahrzeuge, verkehren können.

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Beschluss

Beschluss:

Für das Gebiet: „Östlich Fasanenweg, westlich Steinredder, nördlich der Wohnbebauung Haidweg“ wird der Bebauungsplan Nr. 32 „Fasanenweg“ gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro WRS / Hamburg beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden in Form einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats im Amt Hohe Elbgeest, Christa-Höppner-Platz 1, 21521 Dassendorf, erfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

16

9

7

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

 

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Anlagen zur Vorlage