09.12.2021 - 9 Ladeinfrastruktur für Elektromobilität

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Bürgermeister Knut Suhk berichtet:

  1. Die Förderzusage von 80% liegt vor.
  2. Der zukünftige Betreiber muss mittels Ausschreibung bestimmt werden.
  3. Die anderen Gemeinden des Amtsgebietes haben sich bereits entschieden und warten noch auf die Entscheidung der Gemeinde Aumühle, damit die Ausschreibung durchgeführt werden kann.
  4. Es liegt ein Konzept des E-Werkes vor, der Bedarf im öffentlichen Raum sollte gedeckt werden und mit der Beschaffung von zwei Ladesäulen begonnen werden.

 

Herr Bargon wirft ein, dass sich die Umsetzung des Konzeptes kostenneutral, auch unter Beachtung von eventuellen Folgekosten für die Gemeinde, darstellen sollte.

 

Herr Jeckstadt-Borchert äußert, dass angesichts des vorliegenden Konzeptes und möglichen Kosten von max. 1.200,- für die Gemeinde die Beschaffung der Ladesäulen durchgeführt werden sollte.

 

Es wird kritisiert, dass ein Gesamtkonzept fehle. Der Bürgemeister verweist hierzu auf das vorliegende Konzept vom E-Werk.

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Beschluss

Beschluss:

Der Umweltausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Finanzausschuss sowie der Gemeindevertretung, zwei Ladesäulen mit je zwei Ladepunkten im Gemeindegebiet zu installieren.

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, zwei Ladesäulen mit je zwei Ladepunkten im Gemeindegebiet zu installieren.

 

Die Gemeindevertretung Aumühle ermächtigt den Bürgermeister, die Klimaschutzmanagerin mit der Planung und Ausschreibung zur Installation zweier Ladesäulen mit je zwei Ladepunkten im Gemeindegebiet zu beauftragen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

20

20

0

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=1000041&TOLFDNR=1001259&selfaction=print