14.12.2021 - 9 Bericht der/des Ausschussvorsitzenden

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Ausschussvorsitzende/r Eckard Jantzen berichtet:

Straßen- und Parkplatzsituation „Schwarzer Weg“: Für den Beginn der Arbeiten muss kein Bauantrag gestellt werden. Es muss lediglich eine Genehmigungsfreistellung nach § 68 Landesbauordnung beantragt werden. Nach 4 Wochen kann dann mit den entsprechenden Arbeiten begonnen werden.