14.12.2021 - 12 Bau- und Grundstücksangelegenheite...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Di., 14.12.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
- Beschluss:
- abgelehnt
Beschluss
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zu folgenden Fragen:
-
Wird einem Neubau zugestimmt, dass die gleichen Merkmale und Maße (Flächen und Höhen) hat, wie das Bestandshaus 14a?
– Nein, denn die GRZ 1 würde dann überschritten werden.
-
Wird einem Neubau im Eichhörnchenweg 14 zugestimmt, dass eine maximale Firsthöhe von 10 m, gemessen über der mittleren Oberkante zugehöriger öffentlicher Verkehrsfläche beträgt und 2 Wohneinheiten beinhaltet?
– Nein, dies widerspricht den Festsetzungen des neuen B-Planes bzgl. der Gebäudehöhe und der Mindestgrundstücksgröße bezogen auf die Anzahl an Wohneinheiten.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für den Abbruch des Wohnhauses sowie dem Neubau eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück „Eichhörnchenweg 14/14a“ zu erteilen.
