20.01.2022 - 11 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

Beschluss:
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Beschluss

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für die Errichtung eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück „Eichhörnchenweg 2“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für den Abbruch des Wohnhauses und des Carports sowie die Errichtung eines neuen Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück „Eichhörnchenweg 2“ zu erteilen.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Fällung von drei Nadelbäume auf dem Grundstück „Eichhörnchenweg 2“.

Die Ersatzanpflanzung gemäß Bebauungsplan ist nachzuweisen.

 

Der Baumschutz ist gemäß dem beiliegenden Gutachten durchzuführen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

7

7

0

0

 

Aufgrund des § 22 GO war Herr Johannsen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

Er wurde vertreten durch Herrn Westphalen.

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