20.01.2022 - 12 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für die Errichtung eines Anbaus im Erdgeschoss des Wohnhauses auf dem Grundstück „Oberförsterkoppel 4“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB für die Unterschreitung der Mindestgröße des Grundstückes „Oberförsterkoppel 4“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 71 Abs. 2 LBO i.V.m. § 84 LBO für die Abweichung von der örtlichen Bauvorschrift für die Errichtung des Anbaus mit einem Flachdach, welcher als Dachterrasse genutzt werden soll für das Grundstück „Oberförsterkoppel 4“.

Aus Gründen der Erhaltungssatzung ist das Geländer der Dachterrasse in derselben Ausführung wie die Geländer der beiden Balkone der Südseite zu errichten, damit der Anbau sich dem Hauptgebäude anpasst.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Oberförsterkoppel“ für die Errichtung eines Anbaus im Erdgeschoss des Wohnhauses auf dem Grundstück „Oberförsterkoppel 4“ zu erteilen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

6

6

0

0

 

Aufgrund des § 22 GO war Herr Dr. von Haussen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

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