19.01.2022 - 8 1. Satzung zur Änderung der Hebesatzsatzung der...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Aumühle folgende Beschlussfassung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Aumühle beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hebesatzsatzung der Gemeinde Aumühle in § 2 Hebesätze wie nachfolgend zu ändern:

 

Grundsteuer A von 350 v. H. auf 380 v. H.

Grundsteuer B von 390 v. H. auf 425 v. H.

Gewerbesteuer von 350 v. H auf 380 v.H.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

7

6

1

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=1000244&TOLFDNR=1002276&selfaction=print