25.01.2022 - 7 Neubau Feuerweh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Umweltausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Di., 25.01.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt I.0 - Hauptamt, Büroleitung
- Bearbeitung:
- Annette Barth
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Arbeitsgruppe hat das Lärmschutzgutachten durchgearbeitet und fasst das Ergebnis wie folgt zusammen:
Das Schallschutzgutachten von M+O vergleicht die Schallemissionen für die Standorte A und B des Feuerwehrgerätehauses. Hierzu wurden Befragungen der Feuerwehr, der Holsteiner Wasser, der Polizei und dem Bauhof und der Volkshochschule durchgeführt.
Das Gutachten bewertet die Schalleinwirkungen (Immissionen) auf die benachbarten
Wohngebäude für betriebliche Schallimissionen.
Textauszug Gutachten:
„Insgesamt stellt sich dabei, bezogen auf die schützenswerte Nachbarschaft außerhalb des B-Plans 9, 3. Änderung, die Planungsvariante B gegenüber der Planungsvariante A aus schalltechnischer Sicht insbesondere im Hinblick auf die Vorgänge und Tätigkeiten beim Allgemeinen Dienst + Arbeiten im Vorstand, technischer Dienst und bei den Übungen vorteilhafter dar.
Bei der Planungsvariante B treten höhere Einwirkungen auf die Nutzungen innerhalb des Plangebiets, besonders auf die Betriebswohnung des Bauhofs auf.“
Schallimmissionen bei Notfalleinsätzen
Textauszug Gutachten:
„sind bei beiden Planungsvarianten ähnlich hohe Immissionen feststellbar, wobei die
Immissionsorte, bedingt durch die unterschiedliche Lage der Quellen, in beiden Planungsvarianten unterschiedlich hoch belastet werden.
Dennoch ist die Planungsvariante B auch hier schalltechnisch günstiger zu bewerten, da das Aufrüsten der Fahrzeuge nach dem eigentlichen Einsatz nicht in direkter Nachbarschaft zu den reinen Wohngebieten (insbesondre nördlich der Bergstraße) erfolgen muss.“
Empfehlungen der AG zur Lage des Feuerwehrgerätehauses:
Die bei Var A festgestellten nachteiligen Immissionen auf die Wohnbebauung an der
Bergstrasse können durch eine Drehung des Feuerwehrgebäudes um 90 Grad reduziert werden. Hierbei werden die Schallquellen auf dem Vorplatz vor den Hallen zur Wohnbebauung abgeschirmt.
Bei der neuen Anordnung entfällt auf Grund der beschränkten Fläche eine Halle. Als Ersatz könnten die Garagen im alten Feuerwehrgerätehaus sowie die Freifläche vor dem Gebäude weiter von der Feuerwehr genutzt werden.
Beschluss
Beschluss:
Der Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses folgendes weitere Vorgehen zu beschließen:
2.1 Öffentliche Ausschreibung, zur Bewerbung von qualifizierten Planungsbüros
2.2 Auswahl von max. 3 Planungsbüros für einen Realisierungswettbewerb
2.3 Zweistufiger Wettbewerb: 1. städtebaulich und 2. Realisierungswettbewerb,
Leistung Vorentwurf mit Honorierung
2.4 Beauftragung des Preisträgers mit der Planung
Der Planbereich für die Ausschreibung erfasst die Varianten A und B.
Die Feuerwehr ist an der Planung zu beteiligen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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334,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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10,7 MB
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