27.01.2022 - 14 Feuerwehrgerätehaus...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Johannsen berichtet aus der Sitzung des Umweltausschusses und der dort erarbeiteten Beschlussempfehlung.

Er stellt die neuen Planungsvarianten vor.

Frau Dr. Nigbur fragt nach, ob die Variante A1 mit der Feuerwehr abgestimmt ist.

Herr Wehrführer Kröger berichtet, dass der Wehr der Vorschlag wenige Tage vor der Umweltausschusssitzung zugeleitet wurde und die Wehr bei der Ausschusssitzung zugegen war.

 

Es wird über die Varianten diskutiert. Variante A war die Vorzugsvariante der Gemeindevertretung. Nun soll auch wieder Variante B einbezogen werden.

Herr Wehrführer Kröger führt aus, dass es bislang keine Grundlagenplanung zum Gebäude gibt. Die erforderlichen Flächen sind per DIN festgelegt.

Die Feuerwehr hat sich selbst mit der Planung eines Gebäudes befasst mit dem Ergebnis, dass dafür am besten Variante B geeignet wäre.

 

Es wird der Schluss der Rednerliste beantragt.

Dies wird bei 17 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung  und 2 Nein-Stimmen beschlossen.

 

Sodann wird über den Beschussvorschlag aus dem Umweltausschuss, erarbeitet durch den Ausschussvorsitzenden, mit der Ergänzung, dass die Varianten A und B weiterverfolgt werden sollen und die Feuerwehr einbezogen werden soll, abgestimmt.

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Beschluss

Beschluss:

 

In Sachen Feuerwehrgerätehaus wird folgendes weiteres Vorgehen beschlossen:

1.1 Öffentliche Ausschreibung, zur Bewerbung von qualifizierten Planungsbüros

1.2 Auswahl von max. 3 Planungsbüros für einen Realisierungswettbewerb für die Varianten A und B

1.3 Zweistufiger Wettbewerb:

      1. Stufe städtebaulich 2. Stufe Realisierungswettbewerb

       Leistungsumfang Vorentwurf mit Honorierung (Mehrkosten ca. 35T€)

1.4 Beauftragung des Preisträgers mit der Planung

 

Die Freiwillige Feuerwehr Aumühle soll in diesen Prozess eingebunden werden.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

20

18

1

1

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.