09.03.2022 - 10 Bau des Pfadfinderheimes...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Pfadfinder Saskia Tangermann und Ole Schulz stellen das geplante Bauvorhaben vor. Dazu werden 2 Gebäudekonzepte von verschiedenen Anbietern gezeigt. Die Preise basieren teilweise auf Schätzwerten, da die Angebote nicht vollständig bei den Pfadfindern eingereicht wurden. Favorit ist hier ein „Schwedenhaus“, da es mehr Platz zu einem ähnlichen Preis ermöglicht. Die Pfadfinder konnten nämlich in den vergangenen Jahren einen starken Mitglieder Zuwachs von 50 auf ca. 80 Mitglieder verzeichnen. Durch die Corona-Pandemie wurden die vorherige geplante Finanzierung und der Bau des neuen Heims nicht durchgeführt. Die Baupreise sind extrem gestiegen, weshalb nun noch ein Betrag von ca. 116,5 T € für die Finanzierung fehlt. Für das „Schwedenhaus“ wäre ein neuer Bauantrag zu stellen.

Die Gesamtbaukosten belaufen sich ca. auf 380 T € + X €. Benötigt werden für die Realisierung des Projekts 150 T €, um auch einen ausreichenden Puffer für weitere Preissteigungen zu haben.

 

Herr Suhk spricht sich dafür aus die Pfadfinder zu unterstützen. Darüber besteht im Finanzausschuss grundsätzlich Einigkeit. Herr Dr. Bornholdt verweist auf die Frage: Was ist, wenn die Pfadfinder das Haus vorzeitig verkaufen? Hieraus entsteht eine lebhafte Diskussion. Am Ende einigt man sich, dass das Amt für den „Heimfall“ / Verkauf eine gesonderte Regelung zur Rückzahlung ausarbeiten soll.

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Beschluss

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:

 

Die Gemeindevertretung Aumühle beschließt, dem Förderverein Stamm Sachsenwald e.V. für die Finanzierung des Pfadfinderheimes im Schwarzen Weg einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 150.000 € zu gewähren. Nach Abschluss der Maßnahme ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen.

Eine Regelung für den Heimfall / Verkauf gem. Erbbaurechtvertrag ist gesondert zu treffen und wird durch das Amt erarbeitet.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

6

6

0

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

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