22.03.2022 - 9 Bau- und Grundstücksangelegenheite...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Di., 22.03.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
- Beschluss:
- abgelehnt
Beschluss
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zur Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einzelhauses mit 2 Wohneinheiten für das Grundstück „Eichhörnchenweg 12“.
Hinweis: Es werden keine Ausnahmen für die Überschreitung der GFZ erteilt. Die Festsetzung zur Berechnung der GFZ gemäß Ziffer 1 der planungsrechtlichen Festsetzungen des Text-Teil B ist zu beachten. Fragen zur Trauf- und Gebäudehöhe sowie mögliche Baumfällungen sind nicht Gegenstand der Bauvoranfrage.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für die Errichtung eines Einzelhauses mit 2 Wohneinheiten für das Grundstück „Eichhörnchenweg 12“ zu erteilen.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für den Abbruch des Wohnhauses für das Grundstück „Eichhörnchenweg 12“ zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Abstimmungsergebnis:
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Stimmberechtigt |
Ja-Stimme(n) |
Nein-Stimme(n) |
Enthaltung(en) |
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5 |
0 |
5 |
0 |
Begründung:
Die Unterlagen sind unvollständig. Die Lage des geplanten Hauses kann nicht beurteilt werden und es fehlt ein Baumbestandsplan.
Aufgrund des § 22 GO waren Frau Engljähringer und Herr Johannsen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
