24.03.2022 - 8 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 2 "Kuhkoppel" für...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bürgermeister Suhk begrüßt Herrn Kühl und Frau Lichtin vom Planungsbüro BSK.

Herr Kühl erläutert die aufgrund der Einwendungen vorgenommenen Änderungen, insbesondere zur Gebäudehöhe, zur GRZ 2 und zu den zugelassenen Wohneinheiten pro Grundstück.

Herr Westphalen fragt nach, warum die Regelungen der Baumschutzsatzung nicht voll enthalten sind. Herr Kühl erwidert, dass das charakteristische Gebiet erhalten bleiben soll.

Herr Westphalen spricht weiter die widersprüchlichen Aussagen zu den Grundstücksgrößen an, ab denen 2 Wohneinheiten zulässig sein sollen. Auf Seite 5 der Begründung ist im 5. Absatz von 1.200 qm die Rede, während auf Seite 7 im letzten Satz der Ausführungen zu Ziffer 4 eine Größe von mindestens 1.700 qm für 2 Wohneinheiten geschrieben steht.

Herr Kühl bestätigt diesen Widerspruch und sagt eine Anpassung zu.

 

Herr Leddin fragt nach, ob in der Begründung nicht ein Hinweis auf die bestehende Bauschutzsatzung ausreichend ist. Herr von Wedel schließt sich dem an, und verweist darauf, dass die alte Baumschutzsatzung quasi in den Festsetzungen des B-Plans enthalten ist. Daher wäre auch zur Vereinheitlichung ein Verweis auf die bestehende Satzung hilfreich.

Herr Kühl kann dies nicht empfehlen, da bei Aufhebung der Satzung dann kein umfangreicher Schutz mehr für die Bäume im B-Plan bestehen würde.

 

Frau Dr. Nigbur hält den B-Plan nicht für zeitgemäß. Er setzt hohe Grundstücksgrößen fest, ab denen erst 2 Wohneinheiten zulässig sind. Bei den heutigen Grundstückspreisen sei dies arrogant. Außerdem hatten während der jüngsten Stürme einige Hausbesitzer Angst vor umstürzenden Bäumen.

Herr Bastian verweist darauf, dass der Schutz des Baumbestandes eines der Planungsziele war.

 

Herr Dr. Jantzen verweist auf die intensiven Beratungen im Bauausschuss. Der B-Plan wird im beschleunigten Verfahren durchgeführt, da er erwartbar keine Auswirkungen auf die Umwelt hat.

 

Herr Bürgermeister Suhk merkt an, dass er sich diese Diskussion im Bauausschuss gewünscht hätte.

Er lässt über den Beschlussvorschlag aus dem Bauausschuss abstimmen.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Aumühle nimmt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur 1. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ für das Gebiet: "Südlich der Müllerkoppel und nördlich der Sachsenwaldstraße mit den Straßen Eichhörnchenweg, Fasanenweg, Otternweg, Eichenweg, Am Hünengrab" zur Kenntnis und beschließt den erneuten Entwurfs- und Auslegungschluss gemäß § 4a Abs. 3 BauGB.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

19

15

4

0

 

Anmerkung:

Gemäß § 22 GO waren Frau Engeljähringer, Herr Johannsen und Herr Dr. Bornholdt befangen. Sie waren daher während der Beratung und Beschlussfassung nicht im Sitzungssaal anwesend.

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Anlagen zur Vorlage