21.04.2022 - 10 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Hinweise vom Amt:

Eine Bebauung von zweit identischen Gebäuden auf einem Grundstück ist in Aumühle nicht üblich.

Der Bauherr ist in der Sitzung anwesend und verweist auf die Bebauung in a) der Müllerkoppel, b) dem Otternweg und c) dem Otterweg.

Zu a) Die beiden baugleichen Häuser sind in den 80er Jahren entstanden und stellen nicht die Bebauungsart im B-Plangebiet wieder. Die Siedlungshäuser sind vor langer Zeit als Einheit geplant worden, und dieser Stil gilt als Besonderheit Aumühles.

 

Alle anderen Beispiele geben keine identische Bauweise wieder. Daher werden die Beispiele vom Ausschuss nicht als diskutabel angesehen.

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Beschluss

Beschluss:

Der Bauauschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB und § 172 Abs. 3 Satz 2 BauGB zur Bauvoranfrage für die Errichtung eines baugleichen zweiten Wohnhauses auf dem Grundstück „Eichhörnchenweg 14/14a“.

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Abstimmungsergebnis

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