23.06.2022 - 15 Anfragen und Mitteilungen

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Wortprotokoll

Folgende Fragen werden gestellt:


a)    Herr Leddin hat in Gesprächen mit dem TuS Aumühle Wohltorf erfahren, dass die von der Gemeinde Aumühle übernommene Pflege der Sportanlagen aus Sicht des Vereins nicht zufriedenstellend ausgeführt wird. Wo steht das Thema Platzpflege zurzeit und wie sehen Lösungen aus. Herr Bürgermeister Suhk teilt mit, dass es zwischenzeitlich Gespräche mit dem TuS Aumühle Wohltorf und der Bauhofleitung bezüglich der Pflege der Sportanlagen gegeben hat. Benötigte Geräte sind in der Beschaffung, bis dahin können die Gerätschaften des TuS genutzt werden. Alle Beteiligten sind zuversichtlich, dass in Kürze eine normale Routine eintritt.


b)   Herr Dr. Dr. von Haussen fragt an, wer die Gehwegsanierungen in der Dora-Specht-Allee beauftragt hat. Es gibt Nachfragen von Anwohnern, die über die Ausführung nicht erfreut sind. Herr Johannsen teilt mit, dass die durch Baumwurzeln hochgedrückten Steine aufgenommen und mit Glensanda begradigt werden. Diese Arbeiten sind nach Vertrag vorgesehen und seitens des Amtes in Auftrag gegeben worden. Die Arbeiten werden seit Jahren so im Bereich von Bäumen vergeben.

Herr Dr. Bornholdt regt hierzu an, dass Fragen des Ortbildes zukünftig nicht seitens des Amtes zu entscheiden sind und bittet bei weiteren Maßnahmen auch einmal ein deutliches Nein auszusprechen.

Herr Johannsen weist daraufhin, dass dies nur im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel möglich ist.

 

c) Frau Dr. Elsaßer regt an, freiwerdende Gemeindewohnungen als Notwohnungen für ukrainische Flüchtlinge bereitzustellen. Der Bürgermeister berichtet, dass das bereits so gehandhabt wird.

 

d) Frau Dr. Elsaßer teilt mit, dass der Baumschutz bei der Durchführung der Straßensanierung in der Kuhkoppel nicht beachtet wird. Herr Johannsen berichtet hierzu, dass es bereits Gespräche mit der ausführenden Firma gegeben hat und die Arbeiten zum Baumschutz nachgeholt werden.

 

e) Herr Dr. Bornholdt weist daraufhin, dass auch die Grünstreifen längs der Straßen durch die Baumaßnahmen beschädigt werden. Eine Kontrolle erfolgt nicht und das Verursacherprinzip greift nicht. Maßnahmen werden nicht ergriffen. In der verkehrsrechtlichen Anordnung sollte hierzu ein entsprechender Passus aufgenommen werden.