25.10.2022 - 8 Aufstellung einer Erhaltungs- und Gestaltungssa...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

In der Anlage zu ergänzen sind – dies wurde einstimmig beschlossen:

 

  1. Ton-Dachpfannen in S-Form sollen bitte in den Text eingepflegt werden.
  2. Nach Punkt 9: Zur Vorderseite die befindlichen Buchenhecken sollen bestehen bleiben.
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Beschluss

Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Gemeindevertretung Aumühle beschließt die Aufstellung einer Erhaltungs- und Gestaltungssatzung für die Grundstücke „Müllerkoppel 1- 11a“.

 

Der Entwurf der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung für das Gebiet: „Müllerkoppel, Hausnummern 1 – 11a (ohne Nr. 1b, 6a + 6b) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

Der Entwurf der Satzung und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

5

5

0

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=1000279&TOLFDNR=1010344&selfaction=print