25.10.2022 - 9 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

Beschluss:
abgelehnt
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Beschluss

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen in Verbindung mit einer Ausnahme gemäß § 14 Abs. 2 BauGB von der Veränderungssperre der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 für die Errichtung einer Carportanlage für 8 vorhandene Stellplätze auf dem Grundstück „Große Straße 20“.

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung für die Errichtung einer Carportanlage für 8 vorhandene Stellplätze auf dem Grundstück „Große Straße 20“ zu erteilen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

5

1

4

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

 

Begründung:

Bei der Anwendung der Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der GRZ, welche kürzlich mit der Bauaufsicht geklärt wurde, wird auf dem Grundstück die GRZ II bereits deutlich überschritten. Das gesamte Bauvorhaben mit 20 Stellplätzen wäre so nicht mehr genehmigungsfähig und es besteht nur noch ein Bestandsschutz. Die Errichtung der Carportanlage wird auch aus Gründen der Erhaltungssatzung „Billenkamp“ abgelehnt. Es besteht bereits auf dem Grundstück eine Carportanlage für 8 PKW. Durch die zusätzliche Anlage würde die Rückseite des Grundstückes vollständig bebaut und der offene Charakter des Grundstückes zerstört werden. Eine Carportanlage mit dieser Länge an der Grundstücksrückseite ist nicht ortsüblich.

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Negative Stellungnahme an die Bauaufsicht versendet.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=1000279&TOLFDNR=1010345&selfaction=print