27.10.2022 - 8 Aufstellung einer Erhaltungs- und Gestaltungssa...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Aumühle beschließt die Aufstellung einer Erhaltungs- und Gestaltungssatzung für die Grundstücke „Müllerkoppel 1- 11a“.

 

Der Entwurf der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung für das Gebiet: „Müllerkoppel, Hausnummern 1 – 11a (ohne Nr. 1b, 6a + 6b) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen mit den Änderungen bezüglich, dass die Dachziegel nur als H 1 Hohlpfanne aus Ton Farbe „ziegelrot“ aufgebracht werden dürfen und der Einführung eines neuen § hinsichtlich der Erhaltung der vorhandenen Buchenhecken als Einfriedigungen, gebilligt.

 

Der Entwurf der Satzung und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

17

14

0

3

Aufgrund des § 22 GO war folgender Gemeindevertreter, Herr Bargon von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden hat in der Zeit vom 12.12.2022 bis zum 20.01.2023 stattgefunden. Als nächster Schritt kann die Satzung beschlossen werden.

 

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Anlagen zur Vorlage