01.12.2022 - 6 Bericht der/des Ausschussvorsitzenden

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Wortprotokoll

Ausschussvorsitzender Dr. Eckard Jantzen berichtet:

Aufgrund von Anwohnernachfragen ist ein bisher wenig berücksichtigtes Problem eingetreten. Der Ausschussvorsitzende weist auf eine Problematik der Pfeifenstielgrundstücke hin. Jede Art der Oberflächenänderung eines Grundstückbodens ist zu 100 % bei den Berechnungen anzurechnen. Und es gilt die gesetzliche Regelung, dass ein Pfeifenstiel kein Bauland darstellt, also nicht bei den Grundstücksberechnungen herangezogen werden darf. Dies hat erhebliche negative Auswirkungen auf die zukünftigen Erschließungen, aber auch auf die bisherigen Bestandsbauten.