01.12.2022 - 10 Bau- und Grundstücksangelegenheite...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Do., 01.12.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für den Neubau des Wohnhauses auf dem Kellergeschoss des Bestandshauses für das Grundstück „Bismarckallee 6“.
Die Fragen werden wie folgt beantwortet:
- Die Errichtung eines Wohnhauses mit 2 Vollgeschossen und einem Dachgeschoss auf dem vorhandenen Kellergeschoss ist möglich, wenn die Festetzungen der GRZ und GFZ eingehalten werden. Dabei ist zu berückisichtigen, dass auch Aufenthaltsräume im Keller- und Dachgeschoss bei der Berechnung der GFZ zu berücksichtigen sind.
Ja
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Stimmberechtigt |
Ja-Stimme(n) |
Nein-Stimme(n) |
Enthaltung(en) |
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6 |
6 |
0 |
0 |
- bis 5. Nein.
Alle Fragen zum Bestandsschutz sind von der Bauaufsicht zu beantworten.
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Stimmberechtigt |
Ja-Stimme(n) |
Nein-Stimme(n) |
Enthaltung(en) |
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6 |
0 |
6 |
0 |
- Sollte ein vollständiger Neubau inkl. neues Kellergeschoss notwendig sein, dann positioniert sich die Gemeinde wie folgt:
Zustimmung
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Stimmberechtigt |
Ja-Stimme(n) |
Nein-Stimme(n) |
Enthaltung(en) |
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6 |
6 |
0 |
0 |
6. Fragen zum Denkmalschutz
Nein
Fragen zum Denkmalschutz beantwortet die Bauaufsicht nach Rücksprache mit der Unteren Denkmalschutzbehörde
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Stimmberechtigt |
Ja-Stimme(n) |
Nein-Stimme(n) |
Enthaltung(en) |
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6 |
0 |
6 |
0 |
7. Ein Satteldach ist zulässig, die Mindestdachneigung beträgt 20°.
Ja
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Stimmberechtigt |
Ja-Stimme(n) |
Nein-Stimme(n) |
Enthaltung(en) |
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6 |
6 |
0 |
0 |
8. Ein Walmdach ist zulässig, die Mindestdachneigung beträgt 20°.
Ja
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Stimmberechtigt |
Ja-Stimme(n) |
Nein-Stimme(n) |
Enthaltung(en) |
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6 |
6 |
0 |
0 |
9. Eine Holzfassade ist zulässig.
Ja
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Stimmberechtigt |
Ja-Stimme(n) |
Nein-Stimme(n) |
Enthaltung(en) |
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6 |
6 |
0 |
0 |
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister für den Abbruch des Bestandshauses auf dem Grundstück „Bismarckallee 6“ die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Hofriedeallee“ in Aussicht zu stellen.
Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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939,2 kB
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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