02.11.2022 - 10 Anfragen und Mitteilungen

Reduzieren

Wortprotokoll

Folgende Mitteilungen werden bekannt gegeben und besprochen:

  1. Herr Dr. Teschke berichtet von der Beteiligung der Gemeinde Wohltorf als Nachbarkommune zur Bauleitplanung der Gemeinde Aumühle. Es geht bei der 3. Änderung des B-Planes Nr. 9 um den Neubau des Feuerwehrgerätehauses am vorhandenen Standort. Nach Einschätzung des Bauamtes sind die gemeindlichen Interessen von Wohltorf davon nicht berührt.

 

  1. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Aumühle befasst sich mit dem Bereich „Große Straße/Bergstraße“, welches bisher als Mischgebiet festgesetzt war. Zukünftig soll es als „Urbanes Gebiet“ ausgewiesen werden. Bei Gebäudeneubauten ist im Erdgeschoss im vorderen Bereich zwingend eine 25-prozentige gewerbliche Nutzung nachzuweisen. Die Gebäudehöhen werden neu festgelegt. Auch hier ist keine negative Beeinträchtigung für Wohltorf zu erwarten. Da Herr Kühl diesen Plan für die Gemeinde Aumühle erarbeitet, erläutert er den Sachverhalt näher. In der „Großen Straße“ soll die Nutzung von Geschäften/Gewerbe erhalten bleiben. Dieser Bereich soll sich in Aumühle nicht zu einem reinen Wohngebiet entwickeln. Der Bauausschuss nimmt die Umwidmung zum „Urbanen Gebiet“ zur Kenntnis und hat keine Bedenken.
Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=1000308&TOLFDNR=1010274&selfaction=print