20.12.2022 - 2 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Folgende Fragen werden gestellt:

  1. Ein Bürger fragt nach der Gebäudehöhe für den B-Plan 25 „An den Pappeln“ und ob sich das Baufeld zum letzen Planungsentwurf vergrößert hat. Zudem fragt er, ob gesetzlich geregelt ist, wer als „Befangener“ gilt und wer nicht.

Herr Kühl beantwortet die Fragen zu dem neuen Planungsentwurf. Herr Dr. Teschke bestätigt, dass eine klare gesetzliche Regelung der „Befangenheit“ vorhanden ist.

  1. Ein anderer Bürger fragt, ob es heute möglich sei, bei der Behandlung von TOP 11 direkt Fragen zu stellen. Der Ausschussvorsitzende Herr Dr. Teschke lehnt dies ab, und bittet die Fragen vorab zu stellen. Weitere Fragen und Anmerkungen des Bürgers:
  • Darf der Planungsentwurf (Grafik) für soziale Medien oder einen Internetblock genutzt werden?
  • Weitere zu klärende Punkte wären das Baufeld nach dem neuesten Entwurf, die Verteilung der Wohneinheiten auf die einzelnen Abschnitte und die Dokumentation der Verkehrsfläche an den Reihenhäusern.

Der Bürger „findet“ seine Vorstellungen in dem neuesten Planungsentwurf nicht wieder und betont, dass es zwischen ihm und der Kreisbaugenossenschaft keine Einigung geben wird. Die Situation mit der Kreisbaugenossenschaft sei „festgefahren“.

Herr Kühl merkt an, es handele sich um eine private Baufläche. Die Gemeinde kann Planungsrechte schaffen, aber sie kann privatrechtlich nicht eingreifen. Die Gemeinde hat auch keinen Anspruch eine öffentliche Straße zu bauen, es sei denn, die Fläche wird an die Gemeinde übereignet.

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