01.02.2022 - 10 Private Bau- und Grundstücksangelegenheite...

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Wortprotokoll

Es wird ein Antrag auf Neubau eines Wohnhauses mit vier Wohneinheiten für das Grundstück „Dubberskamp 10“ gestellt.
Das vorhandene Wohnhaus („Dubberskamp 10“) soll abgerissen werden.

 

Das Vorhaben liegt in keinem wirksamen Bebauungsplan der Gemeinde Dassendorf und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Demnach ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Des Weiteren liegt das Vorhaben im Bereich der Gestaltungssatzung der Gemeinde Dassendorf vom 23.05.2007.

 

Bemerkung:

Es liegt für das Vorhaben ein Vorbescheid der Bauaufsicht des Kreises Herzogtum Lauenburg vom 07.12.2021 vor.

 

Gemäß § 67 Abs. 1 der Landesbauordnung (LBO) entfällt die Beteiligung
oder Anhörung, wenn die Gemeinde oder die jeweilige Stelle
(Kreis = Einvernehmens Ersetzung) dem Bauantrag bereits vor Einleitung des Baugenehmigungsverfahrens zugestimmt hat (Vorbescheid).

 

Demnach ist das gemeindliche Einvernehmen zu dem o.g. Vorhaben nicht mehr erforderlich.

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=1000327&TOLFDNR=1002712&selfaction=print