10.03.2022 - 8 Haushaltsberatung 2022
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Do., 10.03.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:04
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
13/006/2022 Haushaltsberatung 2022
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt II.0 - Kämmerei und Liegenschaftsamt
- Bearbeitung:
- Timo Flatau
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Harting stellt die einzelnen Abschnitte kurz vor. Einzeln aufkommende Fragen werden in der Gesamtrunde diskutiert oder von der Verwaltung erläutert.
Im Abschnitt 13000 (Feuerwehr) werden im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt noch einzelne Positionen angehoben. Unter anderem haben die Schläuche vom Rettungssatz ihre Ablegereife erreicht und zwei Sägen müssen nach dem letzten Sturmeinsatz ausgetauscht werden.
Da die Energiekosten deutlich angestiegen sind, kommt noch einmal die Frage auf, ob diese in den Ansätzen bereits berücksichtigt wurden. Herr Jäger erläutert, dass die Haushaltsansätze den aktuellen Preisen entsprechen. Dabei verweist er noch einmal auf die Möglichkeit der Teilnahme an den sogenannten „Bündelausschreibungen“ für Strom und Gas. Der Finanzausschuss begrüßt eine solche Teilnahme und beschließt eine Empfehlung an die Gemeindevertretung auszusprechen.
Bei den Kindertagesstätten (Abschnitt 46400) kommt es erneut zu einer Kostensteigerung im Verwaltungshaushalt von ca. 200T €. Herr Jäger erläutert hierzu die Veränderungen durch die Kita-Reform Da die Auswirkungen noch nicht komplett einzuschätzen sind, müsse man hier erstmal weiter abwarten.
Im Abschnitt 70060 (Regen- und Oberflächenentwässerung) kommt die Frage auf, inwieweit das Aufstellen einer Gebührensatzung gemäß Haushaltskonsolidierungserlass notwendig sei. Das Problem ist die Bewertung des entsprechenden Anlagevermögens, dessen Wert überwiegend unbekannt ist.
Der Finanzausschuss spricht sich dafür aus auf Grund der hohen Gewerbesteuereinnahmen in 2022 eine Sonderrücklage für mögliche Steuerrückzahlungen und erhöhte Umlagen in 2023 i.H.v. 250T zu bilden.
Um die zukünftig zu erwartenden Mehrbelastungen im Verwaltungshaushalt auszugleichen, sollen die Hebesätze der Grundsteuer A auf 400% und der Grundsteuer B auf 450% erhöht werden.
Im Vermögenshaushalt werden bei den großen Positionen Feuerwehrgerätehaus, Kindertagesstätte und Turnhalle die Haushaltsansätze entsprechend dem Planungsstand und dem zu erwartenden Baubeginn angepasst.
Beschluss
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Erlass der anliegenden Haushaltssatzung, nebst Plan und den dazugehörigen Anlagen für das Jahr 2022, unter Berücksichtigung der hier vorgenommenen Änderungen, zu beschließen.
Zusätzlich empfiehlt der Finanzausschuss der Gemeindevertretung/ dem Bürgermeister zukünftig die Teilnahme an der sogenannten „Bündelausschreibung“ für Strom und Gas.
Außerdem empfiehlt der Finanzausschuss der Gemeindevertretung die Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuer A von 380 auf 400 % und der Grundsteuer B von 425 auf 450 %.
Anlagen zur Vorlage
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