26.04.2022 - 14 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Wohltorf erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zu einer Ausnahme von der Veränderungssperre des Bebauungsplanes Nr. 4a „Querkampsiedlung Ost“ gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für die Errichtung eines Stabmattenzaunes mit einer Höhe von 1,4 m für das Grundstück „Kurzer Kamp 5“.

 

Hinweis:

Damit die zukünftige Festsetzung des Bebauungsplanes „offene Einfriedung“ eingehalten wird, darf auf den ersten 3,0 m von der vorderen straßenseitigen Grundstücksgrenze der Stabmattenzaun nicht mit Sichtschutzelementen kombiniert werden, der Anteil darf max. 50 % betragen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

6

6

0

0

 

Aufgrund des § 22 GO sind Herr Drabner und Herr Lentz von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie sind weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

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