26.04.2022 - 14 Bau- und Grundstücksangelegenheite...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Wohltorf
- Datum:
- Di., 26.04.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Wohltorf erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zu einer Ausnahme von der Veränderungssperre des Bebauungsplanes Nr. 4a „Querkampsiedlung Ost“ gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für die Errichtung eines Stabmattenzaunes mit einer Höhe von 1,4 m für das Grundstück „Kurzer Kamp 5“.
Hinweis:
Damit die zukünftige Festsetzung des Bebauungsplanes „offene Einfriedung“ eingehalten wird, darf auf den ersten 3,0 m von der vorderen straßenseitigen Grundstücksgrenze der Stabmattenzaun nicht mit Sichtschutzelementen kombiniert werden, der Anteil darf max. 50 % betragen.
