06.10.2022 - 8 Private Bau- und Grundstücksangelegenheite...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Amtsdirektorin Frau Lehmann erläutert die Not des Amtes, Flüchtlinge, Wohnungslose und Obdachlose unterzubringen. Faktisch sind im Amtsbereich nahezu keine Möglichkeiten mehr vorhanden. Aufgrund der politischen Umstände ist mit einer weiteren Zunahme der Unterbringungsfälle zu rechnen.

 

Es entwickelt sich eine lebhafte Diskussion, dessen Kern die Frage der Zuständigkeiten der Gemeinde für das erforderliche „Gemeindliche Einvernehmen“ nach Baugesetzbuch ist.

 

Frau Lehmann führt aus: dass die Gemeinde die „Abwägungen der nachbarschaftlichen Belange“ nicht zu prüfen habe. Mit allen direkten Nachbarn sei gesprochen worden. Diese hätten ihre Zustimmung bereits signalisiert, sodass die im Bauantrag genannten Unterschriften zeitnah beigebracht würden.

Die „verkehrliche Erschließung“ mit der Aufstellung des „Ur-B-Planes“ gelte als gesichert. Die Erschließung des Fuß- und Radverkehres solle über den Gehweg zur Jugendfläche erfolgen, der des PKW/LKW Verkehrs über den Reweparkplatz (Weg südl. Rewe-LKW Rampe).

 

Der Ausschussvorsitzende führt aus:

Nach BauGB §36 wird im bauaufsichtlichen Verfahren im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden. Da als Rechtsgrundlage hier BauGB §246/10 herangezogen wird, gilt für die Gemeinde BauGB §34. Das „Gemeindliche Einvernehmen“ darf nur aus Gründen der dort genannten „Prüfpunkte“ versagt werden. Im Bauantrag fehlen die dort als vorhanden angegebenen Unterschriften der direkten Nachbarn. Somit ist eine Abwägung der nachbarschaftlichen Belange nicht erfolgt/dokumentiert. Der Weg (siehe oben) der für die PKW/LKW-Verkehre dienen soll, ist in seiner ursprünglichen Aufgabe nur als Rettungsweg konzipiert und entsprechend gebaut (3.05 Meter breite ohne die Möglichkeit des Begegnungsverkehres und ohne Ausweichmöglichkeit für Fußgänger).

 

Der Ausschuss folgt der Argumentation des Vorsitzenden nicht. Wünscht aber den folgend genannten Text als Ergänzung zu dem Beschluss:

 

 

Die Gemeinde Dassendorf weist das Amt Hohe Elbgeest darauf hin, dass für den Weg/Straße südlich Rewe verkehrssichernde Maßnahmen durchzuführen sind, damit eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer) minimiert bzw. verhindert werden kann.

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Beschluss

Beschluss:

Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag
auf Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 23 – 4. Änderung bzgl. der Festsetzung „Gewerbegebiet (GE)“ zur Unterbringung von Flüchtlinge nach
§ 246 Abs. 10 BauGB sowie der Ausnahme nach § 8 Abs. 3 Ziffer 2 BauNVO zum Bebauungsplan Nr. 23 – 4. Änderung bzgl. der Zulässigkeit von Anlagen für soziale Zwecke zur Unterbringung von Obdachlose und Wohnungslose zur Errichtung einer Containeranlage mit bis zu 24 Einheiten (48 Plätze) für Wohnungslose, Obdachlose und Flüchtlinge auf dem Grundstück „Bargkoppel/August-Siemsen-Straße“ (Gemarkung Dassendorf, Flurstück 217 der Flur 7), zu erteilen.

 

Die Gemeinde Dassendorf weist das Amt Hohe Elbgeest darauf hin, dass für den Weg/Straße südlich Rewe verkehrssichernde Maßnahmen durchzuführen sind, damit eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer) minimiert bzw. verhindert werden kann.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

7

6

0

1

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

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