27.10.2022 - 7 Energieeinsparungen im Bereich der öffentlichen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Do., 27.10.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Kröger, Leiter der Technik im E-Werk Sachsenwald, stellt sich vor und gibt ausführlich Informationen zu dem Thema „Energiesparmaßnahmen“ in den Liegenschaften“. Der Vortrag umfasst vier Bereiche:
- Die aktuelle Situation im Gasbereich
- Die Preisentwicklung bei den Endkunden
- Die Verordnungssicherung der Energieversorgung über kurzfristige wirksame Maßnahmen.Der Auslöser ist das Gesetz des Bundeswirtschaftsministeriums, gültig ab 01.09.2022, vorübergehend bis zum Frühjahr 2023.
- Kurzfristige Umsetzungsmöglichkeiten für die Kommunen selbst.
Die deutschen Gasspeicher sind derzeit bis zu 98% gefüllt. Es gibt einen täglichen Bericht durch die Bundesnetzagentur, der im Internet einsehbar ist. Bis Anfang 2023 wird sich voraussichtlich der Gas- als auch der Strompreis verdoppeln.
Die Berechnung der Mehrwertsteuer ist noch unklar, evtl. wird mit 7% besteuert.
Die kurzfristigen Maßnahmen werden vorgegeben durch die
„Kurzfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV)“.
Diese Verordnung wurde herausgegeben vom Bundeswirtschaftsministerium und ist ab dem 01.09.2022 gültig für sechs Monate.
Sie gibt Maßnahmen vor für nicht notwendigen Energieverbrauch, wie z.B. Verbote der Beheizung öffentlicher Gemeinschaftsflächen, Höchstwerte der Lufttemperatur in Büros und Werkshallen, Energieeinsparungen für die Kommunen (Heizungsanlagen und Beleuchtung der Straßen und Gehwege), als auch Einsparungen in privaten Haushalten.
Die Verordnung ist als PDF-Datei unter „Verordnung - Bundesministerium für
Wirtschaft und Klimaschutz“ abrufbar.
Herr Kröger wird Herrn Dürlich und Herrn Dr. Teschke seinen Vortrag als pdf-Datei zur Verfügung stellen.
