09.11.2022 - 7 Bebauungsplan Nr. 4a "Querkampsiedlung Ost" für...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es wird über die Anmerkungen aus der Einwohnerfragestunde diskutiert. Man kommt überein, dass das Thema Schottergärten im Beschluss Berücksichtigung finden soll.

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wohltorf beschließt die vorgelegten Unterlagen für den Bebauungsplanes Nr. 4a „Querkampsiedlung Ost“ für das Gebiet: " Südlich Alte Allee, westlich Börnsener Weg, nördlich Perlbergweg und beidseits Kurzer Kamp " für die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zu verwenden mit folgender Änderung:

- Vermeidung von Schottergärten.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats im Amt Hohe Elbgeest, Bauamt, Zimmer 34, Christa-Höppner-Platz 1, 21521 Dassendorf, erfolgen. Die Unterlagen soll gleichzeitig auf der Internetseite www.wohltorf.de in der Rubrik Bauleitplanung eingestellt werden.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich erfolgen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

6

5

0

1

 

Nach § 22 GO waren Herr Drabner, Frau Haase und Frau Hoffmann befangen und daher während der Beratung und Beschlussfassung nicht im Sitzungssaal anwesend.

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Der Beschluss wird zur Kenntnis genommen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange hat in der Zeit vom 12.12.2022 bis zum 31.01.2023 stattgefunden.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=1000537&TOLFDNR=1010966&selfaction=print