05.09.2023 - 17 Antrag der SPD-Fraktion

Beschluss:
abgelehnt
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Fuchs erläutert die Vorlage und begründet den Antrag damit, dass das Thema Energie zu komplex sein, um es lediglich in der GV zu behandeln. Der Ausschuss soll ein Bindeglied zwischen GV und den Planungsbüros sein.

Es schließt sich eine rege Diskussion an. Es wird u.a. auf die Schaffung von Doppelzuständigkeiten verwiesen: „Energie“ sei ein vielfältiges Themenfeld, bei dem die jetzige Struktur der Ausschüsse bereits Zuordnungen biete. Z.B. ist der Planungs-ausschuss zuständig für das Photovoltaik-Freiflächenkonzept, da dies mit Bebau-ungsplanungen einhergeht. Für Umbau von gemeindeeigenen Liegenschaften (z.B. hinsichtlich Wärmeversorgung oder Photovoltaik-Dachflächen) ist der Bauausschuss beratend zuständig.

 

Hinsichtlich eines Wärmekonzeptes berichtete die Klimaschutzmanagerin von positiven Erfahrungen mit einer Arbeitsgruppenbildung. Dies hätte den Vorteil, ohne Ladungsfristen (wie bei Ausschuss-Sitzungen vorgeschrieben), in jeweils zielführender Zusammensetzung auch unter Beteiligung von Verwaltung und Fachleuten jeweilige Themenbereiche zu begleiten.

 

Dem gegenüber sind Ausschüsse ausschließlich durch gewählte Mitglieder der Gemeindevertretung/bürgerliche Mitglieder zu besetzen und unterliegen den entsprechenden Regularien.

 

In einem fraktionsübergreifenden Gespräch nach der Kommunalwahl hatte die Bürgermeisterin in Aussicht gestellt, dass die Hauptsatzung bis zum Jahresende – auch hinsichtlich der Ausschüsse (Zusammensetzung, Bezeichnungen, Themengebiete) überarbeitet und entsprechend beraten wird.

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Dassendorf ermächtigt die Bürgermeisterin eine Änderung der Hauptsatzung für einen weiteren Ausschuss vorzunehmen. Die Aufgabe des Ausschusses soll sein für Dassendorf ein sicheres Konzept für die Zukunft mit vor-nehmlich alternativen Energien zu erarbeiten.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

17

7

10

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=1000561&TOLFDNR=1018230&selfaction=print