01.02.2023 - 8 Aufstellung einer Gestaltungssatzung für Einfri...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Wohltorf
- Datum:
- Mi., 01.02.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.
Herr Stinnes erklärt, er sehe keine Erfordernis für eine Gestaltungssatzung, Einfriedungen sollten in die Hände der jeweiligen Eigentümer:innen gelegt werden.
Die offenen Punkte im Satzungsentwurf wurden nach Diskussionen in einzelnen Beschlüssen festgelegt.
Beschluss:
Im § 3, 1. Absatz wird die Höhe der Einfriedung mit 1,20 m festgelegt.
Abstimmungsergebnis:
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Stimmberechtigt |
Ja-Stimme(n) |
Nein-Stimme(n) |
Enthaltung(en) |
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7 |
1 |
4 |
2 |
Der Antrag ist damit abgelehnt.
Beschluss:
Im § 3, 1. Absatz wird die Höhe der Einfriedung mit 1,50 m festgelegt.
Abstimmungsergebnis:
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Stimmberechtigt |
Ja-Stimme(n) |
Nein-Stimme(n) |
Enthaltung(en) |
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7 |
5 |
2 |
0 |
Der Antrag ist damit angenommen.
Beschluss:
Im § 3, 2. Absatz wird die Höhe der geschlossenen Einfriedung mit 0,80 m festgelegt.
Abstimmungsergebnis:
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Stimmberechtigt |
Ja-Stimme(n) |
Nein-Stimme(n) |
Enthaltung(en) |
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7 |
3 |
4 |
0 |
Der Antrag ist damit abgelehnt.
Beschluss:
Im § 3, 2. Absatz wird die Höhe der geschlossenen Einfriedung mit 1,00 m festgelegt.
Abstimmungsergebnis:
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Stimmberechtigt |
Ja-Stimme(n) |
Nein-Stimme(n) |
Enthaltung(en) |
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7 |
4 |
2 |
1 |
Der Antrag ist damit angenommen.
Beschluss:
Im § 3, 2. Absatz wird die Höhe der Friesenwälle mit Bepflanzung mit 1,50 m festgelegt.
Abstimmungsergebnis:
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Stimmberechtigt |
Ja-Stimme(n) |
Nein-Stimme(n) |
Enthaltung(en) |
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7 |
6 |
1 |
0 |
Der Antrag ist damit angenommen.
Beschluss:
Im § 3, 6. Absatz wird „Oder“ gestrichen und der Satz wird wie folgt formuliert: „Toranlagen sind auch aus anderen Materialien zulässig und dürfen eine maximale Höhe von 1,50 m aufweisen.“
Abstimmungsergebnis:
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Stimmberechtigt |
Ja-Stimme(n) |
Nein-Stimme(n) |
Enthaltung(en) |
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7 |
6 |
1 |
0 |
Der Antrag ist damit angenommen.
Die Regelungen sollen in allen Straßen gelten, abweichende Regelungen für einzelne Straßen werden nicht beantragt und damit auch nicht beschlossen.
Es besteht Einvernehmen, dass die Gestaltungssatzung mit den beschlossenen Änderungen in die Gemeindevertretung eingebracht werden soll.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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197,4 kB
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