07.06.2023 - 6 Bericht der/des Ausschussvorsitzenden
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Wohltorf
- Datum:
- Mi., 07.06.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Ausschussvorsitzender Dr. Ulf Teschke berichtet:
- Am 24.03.2023 ist die Baugenehmigung für die Errichtung eines Anbaues „Kurzer Kamp 16“ erteilt worden.
- Eine Bauvoranfrage für das „Billtal 22“ (Anbau) ist genehmigt und verlängert worden.
- Die Baugenehmigung für die Errichtung eines Gartenhauses in der Eichenallee 10 f ist am 18. April 2023 versagt worden. Ein Neuantrag des Antragstellers wurde nicht eingereicht.
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Sachstandbericht Bebauungspläne Nr. 4a und 4 b „Querkampsiedlung“: Die öffentliche Anhörung war im Dezember 2022. Die Eingaben wurden vom Planungsbüro bereits abgewogen.
Der Fachdienst Wasserwirtschaft des Kreises Herzogtum Lauenburg hat Bedenken angemeldet und festgestellt, dass die Entwässerung in der Querkampsiedlung nicht ausreichend dimensioniert ist. Aufgrunddessen kann den bisherigen Planungen des B-Plans nicht zugestimmt werden. Die Stellungnahme vom 24. Januar 2023 hat der Vorsitzende Herr Dr. Teschke auf Anforderung am 20. April 2023 erhalten. Es besteht Handlungsbedarf. Zur Klärung soll es mit dem AHEG, dem Planer, dem Fachdienst Wasserwirtschaft und der Gemeinde ein Gespräch geben. Die Sachlage soll erörtert werden. Danach soll abgeschätzt werden, welche Kosten enstehen, wenn das Abwasserrohr erneuert wird oder welche anderen Möglichkeiten noch denkbar sind. Man könnte ggf. das Regenrückhaltebecken im Waldkamp nutzen, welches bisher bei keinem Regenereignis Wasser aufgenommen hat. - Der Vorsitzende Herr Dr. Teschke wird das Schreiben vom Fachdienst: Regionalentwicklung und Verkehrsinfrastruktur an alle Bauausschussmitglieder, zwecks Information, versenden.
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Heute liegen drei Anfragen aus der Querkampsiedlung vor. Anträge nach § 34 können auch versagt werden, wenn die Erschließung nicht gewährleistet ist, wozu auch die Niederschlagswasserbeseitigung gehört. Wenn das Regenwasser versickern kann, können Anträge genehmigt werden, da die Regenwasserkanalisation nicht zusätzlich belastet wird.
Um festzustellen, ob der Boden ausreichend versickerungsfähig ist, müssten Bohrungen durchgeführt werden. - Eine Verlängerung der Veränderungssperre für die Bebauungsplänes Nr. 4a und 4b ist nicht möglich. Bauvorhaben werden derzeit nur nach den Kriterien des § 34 BauGB beurteilt. Die geplanten Festsetzungen der Bebauungspläne müssen nicht berücksichtigt werden.
