19.01.2023 - 11 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauBG für die Bauvoranfrage für die Umnutzung der Garage zu Wohnzwecken und der Errichtung eines Verbindungsbaus zum Wohnhaus für das Grundstück „Bismarckallee 15“.

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle stellt sein gemeindliches Einvernehmen für einen Befreiungsantrag für die Überschreitung der Baufeldgrenzen in Aussicht.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Hofriedeallee“ für die Bauvoranfrage zur Umnutzung der Garage zu Wohnzwecken und der Errichtung eines Verbindungsbaus zum Wohnhaus für das Grundstück „Bismarckallee 15“ in Aussicht zu stellen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

7

3

5

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

 

Begründung der Ablehnung:

Der geplante Verbindungsbau und die Garage befinden sich vollständig außerhalb des Baufeldes und entsprechen damit nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=1000672&TOLFDNR=1012337&selfaction=print