23.02.2023 - 7 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 2 "Kuhkoppel" für...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herr Kühl, BSK stellt kurz den aktuellen Stand vor. Alle Punkte bis auf die Höhenangaben werden so akzeptiert. Unglücklicherweise gibt es ein Missverständnis. Die Gemeindevertretung hatte in der letzten Sitzung die Mittel für die Einmessung der Höhen zur Bestimmung der jeweiligen Straßen und Geländehöhen freigegeben. Leider wurde dies aber nicht an Herrn Kühl übermittelt. Die Geländehöhen sind wichtig, damit der Bezugspunkt der Gebäudehöhe feststeht und diese auf 9,50 m begrenzt werden kann sowie Traufhöhen definiert werden können. Für dieses Missverständnis entschuldigt sich der Bauausschussvorsitzende.

 

Daher kann kein Beschluss gefasst werden und der Punkt auch nicht in der Sitzung der Gemeindevertretung beraten werden.

 

Der Ausschluss gibt Herrn Kühl noch einige kleine inhaltliche Änderungen bekannt, die entsprechend den Aufzeichnungen von Herr Kühl eingearbeitet werden.

 

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Aumühle:

- Vermessung der Grundstücke

- Änderung der Festsetzung über Metalldächer. Metalldächer sollen in den zugelassenen Farben der schon erwähnten Dacheindeckungen erlaubt sein.

 

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Aumühle:

- Es wurde die maximale Höhe der Zäune und somit auch Toranlagen von 1,20 m auf 1,25 m festgesetzt, weil dies den heute gängigen Zaunhöhenmaßen entspricht.

  • Die Straße „Am Hühnengrab“ ist bereits heute an die Regenwasserkanalisation angeschlossen.

 

Aufgrund des § 22 GO war Herr Johannsen von der Beratung ausgeschlossen; er war bei der Beratung nicht anwesend.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=1000673&TOLFDNR=1013659&selfaction=print