05.09.2023 - 9 Bau- und Grundstücksangelegenheite...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Di., 05.09.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt gemäß § 14 Abs. 2 BauGB eine Ausnahme von der Veränderungssperre der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 für den Abriss des Bestandsgebäudes und dem Neubau eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten und einer Gewerbeeinheit für das Grundstück „Bergstraße 24“.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 84 LBO für die Ausnahme von der örtlichen Bauvorschrift Nr. 3.7 des Bebauungsplanes Nr. 9 “Billenkamp“. Die Stellplätze müssen keinen Abstand von 3,0 m zur Straßenbegrenzungslinie aufweisen.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Billenkamp“ für den Abriss des Bestandsgebäudes und dem Neubau eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten und einer Gewerbeeinheit für das Grundstück „Bergstraße 24“ zu erteilen.
Hinweis:
Der Bauherr hat einen Laubbaum gemäß Text Teil B Ziffer 4.3 anzupflanzen.
