05.09.2023 - 9 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt gemäß § 14 Abs. 2 BauGB eine Ausnahme von der Veränderungssperre der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 für den Abriss des Bestandsgebäudes und dem Neubau eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten und einer Gewerbeeinheit für das Grundstück „Bergstraße 24“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 84 LBO für die Ausnahme von der örtlichen Bauvorschrift Nr. 3.7 des Bebauungsplanes Nr. 9 “Billenkamp“. Die Stellplätze müssen keinen Abstand von 3,0 m zur Straßenbegrenzungslinie aufweisen.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Billenkamp“ für den Abriss des Bestandsgebäudes und dem Neubau eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten und einer Gewerbeeinheit für das Grundstück „Bergstraße 24“ zu erteilen.

 

Hinweis:

Der Bauherr hat einen Laubbaum gemäß Text Teil B  Ziffer 4.3 anzupflanzen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

7

7

0

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.