05.09.2023 - 10 Bau- und Grundstücksangelegenhei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Im geltenden Bebauungsplan ist eine helle Fassadenfarbe festgelegt.

Beantragt wird jedoch eine Befreiung von dieser Festlegung für einen roten Anstrich des Schwedenhauses. Es wird kontrovers diskutiert. Einige Mitglieder des Bauausschusses sehen die Grundzüge der Planung nicht berührt, da der Standort des geplanten Gebäudes, abseits von der den B-Plan bestimmenden Schule liegt. Es soll in Nachbarschaft der rot geklinkerten Kindertagesstätte entstehen. Die Planungsidee für die Festlegung der hellen Fassadenfarbe war als Fortsetzung für die hellen Wohnhausfassaden in der Bürgerstraße gedacht.

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Beschluss

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Fassadengestaltung des Pfadfinderhauses in „hellem schwedenrot“ für das Grundstück „Ernst-Anton-Straße 27c“.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

7

4

3

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

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