12.10.2023 - 9 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Billenka...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Do., 12.10.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle beschließt folgende Festsetzung zu wählen: Innerhalb des urbanen Gebietes wird gemäß § 6a Abs. 4 BauNVO festgesetzt, dass im Erdgeschoss einer baulichen Anlage mindestens 15 % der maximal festgesetzten Geschossfläche nur für Nutzungen gem. Teil B, 1.1 Punkt 2., 3., 4. und 5. zu verwenden sind. Dies beinhaltet Geschäfts- und Büroräume, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, sowie kirchliche, soziale, gesellschaftliche und sportliche Zwecke.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt der Gemeindevertretung. den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Billenkamp" mit den Straßenzügen "Bergstraße", "Große Straße", "Ellerhorst", "Steinstraße", "Bleicherstraße", "Mittelweg", "Gärtnerstraße", "Kurze Straße", "Grasweg", "Billeweg" und "Zum Wiesengrund" - Teilbereich "Bergstraße" und "Große Straße" zu fassen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3 MB
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