09.01.2023 - 7 Haushaltsberatung 2023

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Vorab präsentiert Herr Harting eine Übersicht der zu erwartenden Investitionskosten und der damit verbundenen Folgekosten durch Zins, Tilgung und Abschreibungen. Er mahnt an, dass sich die finanzielle Lage zukünftig noch weiter verschlechtern wird.

 

Herr Harting schlägt vor mit dem Vermögenshaushalt anzufangen. Im Folgenden werden die großen Maßnahmen besprochen und gegebenenfalls entsprechende Haushaltsreste gebildet. Hierzu gehören die (geplanten) Neubauten der Feuerwehr, Kita und Turnhalle.

 

Für die Kostenbeteiligung an der Straße Haidrath wünscht sich der Finanzausschuss eine entsprechende Kostenaufstellung aus dem Bauamt. Die Maßnahme „Vor dem Hegen“ verschiebt sich ins Jahr 2024, da die Maßnahme noch nicht abschließend geklärt ist. Für 2023 sind Planungskosten vorgesehen.


Eine Anfrage von Frau Gade-Müller bezüglich der Kosten für die 2. Änderung des B-Plan 9 wird nicht entschieden, da man im Finanzausschuss nicht mit dem Thema befasst ist, soll sich hiermit die Gemeindevertretung befassen.


Herr Jäger berichtet, dass die Anstalt öffentlichen Rechts zwischen den Bauhöfen Aumühle und Wohltorf zum 01.06.23 gegründet werden soll. Die dafür notwendigen Beschlüsse sollen noch in dieser Wahlperiode eingeholt werden.

 

Im Verwaltungshaushalt ändern sich insbesondere die Bewirtschaftungshaushaltsstellen durch die nun eingeplante „Gas- und Strompreisbremse“, weitere vereinzelte Positionen werden geprüft und Ansätze entsprechend angepasst. Für die Containeranlage „Alter Knick 24“ ergeben sich Rückfragen bezüglich des Strom- und Wasserverbrauchs. Das Liegenschaftsamt prüft den Vorgang bereits.

 

Auf Grund eines Einmaleffekts fallen die Gewerbesteuereinnahmen für 2023 und im Finanzplanungszeitraum im Vergleich zu 2022 deutlich. Nach Berücksichtigung sämtlicher Änderungen sind im Vermögenshaushalt massive Kreditaufnahmen notwendig zur Finanzierung der Maßnahmen. Da der Verwaltungshaushalt für 2023 sowie im Finanzplanungszeitraum 2024 – 2026 nicht ausgeglichen werden kann, bedürfen die Kreditaufnahmen einer Genehmigung der unteren Kommunalaufsichtsbehörde gemäß §85 Absatz 6 Gemeindeordnung.

 

Um auf einen möglichen Antrag für Fehlbetrags- und Sonderzuweisungen vorbereitet zu sein, sollen die Möglichkeiten zur Ausschöpfung der Ertragsquellen, bzw. Beschränkungen der Aufwendungen, gemäß Haushaltskonsolidierungserlass („Giftliste“) geprüft werden. Ein Termin hierfür soll nach der nächsten Gemeindevertretersitzung gefunden werden.

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Beschluss

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Erlass der anliegenden

Haushaltssatzung, nebst Plan und den dazugehörigen Anlagen für das Jahr 2023,

unter Berücksichtigung der hier vorgenommenen Änderungen, zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

6

6

0

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=1000688&TOLFDNR=1012058&selfaction=print