24.01.2023 - 9 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 für das ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Di., 24.01.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Petra Rempf
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Planungsausschuss:
Der Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf nimmt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis und empfiehlt der Gemeindevertretung den Satzungsbeschluss für die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 für das Gebiet: „Östlich Steinberg, zwischen Steinberg Nr. 7 und Nr. 9 (Flurstück 44/8 und 45/1 der Flur 5), südlich Flurstück 45/2“ zu fassen:
Gemeindevertretung:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 für das Gebiet: „Östlich Steinberg, zwischen Steinberg Nr. 7 und Nr. 9 (Flurstück 44/8 und 45/1 der Flur 5), südlich Flurstück 45/2“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung entsprechend der beigefügten Abwägungstabelle, die Bestandteil des Beschlusses ist, geprüft.
- Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 86 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 für das Gebiet: „Östlich Steinberg, zwischen Steinberg Nr. 7 und Nr. 9 (Flurstück 44/8 und 45/1 der Flur 5), südlich Flurstück 45/2“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan und die Begründung während der Sprechstunde eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die Begründung ins Internet über der Adresse „www.dassendorf.de“ in Rubrik Bauleitplanung eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Anlagen zur Vorlage
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