07.03.2023 - 8 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Der Antrag wurde von dem Antragssteller nicht geändert. Der Bauausschuss hatte in der Ausschusssitzung am 20.12.2022 folgendes vorgeschlagen:

 

„Der Bauausschuss kann sich vorstellen zu einem geänderten Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, wenn der Antrag im Wesentlichen der

gestalterischen Zielsetzung des 2.4.1. des Bebauungsplanes Nr. 11 entspricht und eine ästhetisch gleichwertige Lösung vorsieht.“

 

Der Bauausschuss kommt heute zu folgendem Ergebnis:

Es muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Das gemeindliche Einvernehmen für eine Befreiung wird versagt. Der Bauausschuss stellt sein Einvernehmen für den Teil in Aussicht, wenn die Farbe des Gartenhauses an das Haupthaus angeglichen wird und die Dachbedeckung mit Ziegeln oder dachziegelähnlichem Material ausgeführt wird.

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Beschluss

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Wohltorf erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB für die Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück „Eichenallee 10f“. Von der Festsetzung 2.4.1 der 3. Änd. B-Plan 11 darf abgewichen werden und das Gartenhaus muss nicht in Material, Farbe und Form dem Hauptgebäude entsprechen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

7

0

7

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=1000804&TOLFDNR=1013871&selfaction=print