07.03.2023 - 7 Bebauungsplan Nr. 25 "An den Pappeln" für das G...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ziel ist es, den B-Plan 25 heute abschließend für eine Auslegung vorzubereiten und der Gemeindevertretung eine Auslegung zu empfehlen. Die Änderungen, die bei der letzten Sitzung am 01.02.2023 abgestimmt wurden, hat Herr Kühl (BSK) eingearbeitet. Alle bisher eingegangenen Stellungnahmen wurden abgewogen.

 

Frau Lichtin (BSK) stellt die aktuelle Planzeichnung vom 01.02.2023 vor. Diese kann auf der Seite des Amtes Hohe Elbgeest eingesehen werden. Nach dem Vortrag von Frau Lichtin erfolgt die Anhörung der Bürgerinnen und Bürger.

 

Folgende Fragen werden gestellt:

 

a) Ein Bürger fragt nach der Anzahl der PKW-Stellplätze für den Bereich WR3.

- Für jede Wohneinheit ist 1 Stellplatz vorgesehen

Der Bürger äußert den Wunsch das Baufenster 4 zu modifizieren. Als Eigentümer des Grundstückes möchte er eine Verschiebung des geplanten Baufeldes (weiter nach hinten zu den Reihenhäusern und weiter zur Seite) bis zu 3 Meter zur Grundstückgrenze. Die Bauplanung entspricht nicht vollständig seinen Vorstellungen. Desweiteren spricht er sich für den Bau einer Lärmschutzwand aus, auch wenn das Gutachten keine Notwendigkeit feststellen konnte.

 

Der Bauausschuss kann, aufgrund des Gutachtens der Kreisbaugenossenschaft den Bau einer Lärmschutzwand nicht vorschreiben. Die Lage des Baufensters wurde bereits verbessert. Aus städtebaulichen Gründen wird dem geäußerten Wunsch nicht gefolgt.

 

b) Eine Mieterin aus den betroffenen Häusern „An den Pappeln“ bedauert den mangelnden Informationsfluss und die geringe Einbeziehung aller Mieter in den Planungsprozess. Viele der Mieterinnen und Mieter seien bereits weggezogen, da sich der Beschluss des B-Plans immer weiter verzögert hat. Sie betont wie wichtig bezahlbarer Wohnraum für Wohltorf sei.

 

Der Vorsitzende beendet die Anhörung und die Mitglieder des Bauausschusses beraten zu den vorgetragenen Themen. Unter anderem werden die Anzahl der Wohnungen (max. 60) noch einmal in Frage gestellt. Diese wurden in der letzten Sitzung am 01.02.2023 jedoch bereits abgestimmt. Es besteht allgemeiner Konsens, die Anzahl der Wohneinheiten nicht zu ändern, als auch die Baufeldgrenzen wie geplant zu belassen.

 

Der Auslegungszeitraum soll in der Zeitung „der Sachsenwalder“ veröffentlich werden. Der Redaktionsschluss ist am 15.03.2023 und die Gemeindevertretung tagt erst am Abend des 15.03.2023. Die Bekanntmachung für die erneute öffentliche Auslegung wäre vom 24.03. – 03.04.2023 möglich. Die Auslegung würde dann vom 03.04. – 02.05.2023 erfolgen. Die Ausschussmitglieder sprechen sich für eine Auslegung während der Osterferien aus, da es sich um eine erneute Auslegung handelt und interessierte Bürger sich die Unterlagen auch im Internet ansehen können und dafür nicht vor Ort sein müssen.

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Beschluss

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Wohltorf empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 25 „An den Pappeln“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil des Beschlusses ist, geprüft.

 

Der Bügermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 25 „An den Pappeln“ für das Gebiet: „Nördlich Eichenallee, östlich der Bahnstrecke Hamburg-Berlin, südlich Auf der Hude, westlich An den Pappeln“ und die Begründung werden mit folgenden Änderungen gebilligt:

- Die Baufelder 6 und 7 sollen wieder verkleinert werden (gemäß der Planzeichnung
2020).

- Bei Text Teil B - 3. Örtliche Bauvorschriften (§9 (4) BauGB I.V.m. § 86 LBO), Ziffer 3.2. soll zwecks Eindeutigkeit „nur“ eingefügt werden: „Als Dachformen sind nur Sattel- und Walmdächer zugelassen.“

 

3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

7

5

1

1

 

Es wird namentliche Abstimmung beantragt.

 

Namentliche Abstimmung:

Abgestimmt mit Ja: Frau Hoffmann, Herr Dr. Gestefeld, Herr Dr. Teschke, Herr Dürlich, Herr Kording

Abgestimmt mit Nein:  Herr Stinnes

Abgestimmt mit Enthaltung: Herr Drabner

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

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Anlagen zur Vorlage