Die Gemeindevertretung beschließt, die Öffentlichkeit für die nichtöffentlich zu behandelnden Tagesordnungspunkte - TOP 20 „Bauhof Aumühle-Wohltorf, Quo vadis? hier: gemeinsames Kommunalunternehmen
- TOP 21 „Anfragen und Mitteilungen (nichtöffentlich)“ auszuschließen.
Abstimmungsergebnis
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigt
Ja-Stimme(n)
Nein-Stimme(n)
Enthaltung(en)
12
12
0
0
Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.