31.05.2023 - 9 Straßenreinigung in der Gemeinde Aumühl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Durchführung der Straßenreinigung vergaberechtlich auszuschreiben.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag, nach durchgeführter Ausschreibung, an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

18

18

0

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.