31.05.2023 - 8 Ersatzbau Sport- und Jugendheim - Grundsatzbesc...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bürgermeister Suhk führt in den Tagesordnungspunkt ein. Er verweist auf die geführten Beratungen und Lösungsansätze, die bislang nicht zum gewünschten Ergebnis geführt hätten. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage sei man so nah wie noch nie zuvor an einer Lösung.

 

Es folgt eine ausführliche Diskussion, in der sowohl von der CDU als auch von der UWG Anträge eingereicht werden. Diese sind Anlage zum Protokoll.

 

Folgende Punkte werden im Verlauf der Diskussion angesprochen:

  • Zu erwartende Zinslast bei der Finanzierung eines Neubaus
  • Zu langer Beratungsverlauf in dieser Sache ohne Entschlussfreude der Gemeindevertretung
  • Verpflichtung des TuS Aumühle Wohltorf gegenüber
  • Kritik an fehlenden Nachhaltigkeitskriterien in der Ausschreibung
  • Unterschiedliche Auffassungen über Zeitdruck in der Entscheidung
  • Fehlende Aussichten auf Mehrwert / Benefit für den Sport
  • Abriss des Gebäudes noch in diesem Winter durchführbar (weniger Beeinträchtigungen im Sportbetrieb)
  • Kostenrahmen reicht nicht aus, weitere Finanzierung notwendig – Belastungen im Haushalt sehr hoch
  • Lob für die gute Zusammenarbeit der Arbeitsgruppe bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses

 

In Bezug auf den Antrag der CDU teilt Herr Bürgermeister Suhk mit, dass die Standsicherheit und die Standfestigkeit durch einen Statiker zu prüfen sei.

 

Da der Antrag der CDU der weitergehende Antrag ist, lässt Herr Bürgermeister Suhk über diesen Antrag abstimmen:

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den Ersatzbau des Sportheim Aumühle Wohltorf e.V. innerhalb der im Haushalt zur Verfügung gestellten Mittel umzusetzen.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle notwendigen Prüfungen, insbesondere des Umfanges der Ausschreibung und Vergleichbarkeit der Angebote, des Gewährleistungsumfanges für die geplante Baumaßnahme sowie der technischen Überprüfung des Bestandskellers auf Standsicherheit und Tragfähigkeit unter Berücksichtigung der neuen baulichen Situation zu beauftragen. Weiterhin sind alle notwendigen Aufträge und Verträge, welche für die Umsetzung der Maßnahmen notwendig sind, zu vergeben bzw. abzuschließen.

Der Beschluss vom 06.05.2021 TOP 8 (12/049/2021-1) wird aufgehoben.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

18

13

4

1

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

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Anlagen zur Vorlage