30.08.2023 - 9 Offene Ganztagsschule Aumühle...

Beschluss:
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Beschluss

Beschluss:

Der Finanzausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Aumühle beschließt:

Auf Antrag beim Amt Hohe Elbgeest wird rückwirkend, ab dem 01.02.2023, eine einkommensabhängige Sozialermäßigung von Elternbeiträgen, für die Betreuung an der Offenen Ganztagsschule Aumühle, analog der jeweils gültigen Fassung der Satzung des Kreises Herzogtum Lauenburg zur sozialen Ermäßigung von Elternbeiträgen und zur Geschwisterermäßigung zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, gewährt.

Die Zuschüsse sind im Haushaltsjahr 2023 durch eine überplanmäßige Ausgabe aus der HH-Stelle: 12.1.21100.70000 zu finanzieren und ab Haushaltsplan 2024 ff. in der HH-Stelle: 12.1.21120.71700 einzuplanen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

7

7

0

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.