01.11.2023 - 11 Offene Kinder- und Jugendarbei...

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Wortprotokoll

Im Falle der Genehmigung der Nutzungsänderung stimmt der Ausschuss zu.

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Beschluss

Beschluss:

Der Finanzausschuss- und Liegenschaftsausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Gemeindevertretung Aumühle beschließt der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Räumlichkeiten im Keller des Rathauses, zunächst befristet für 2 Jahre, zur Verfügung zu stellen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

7

7

0

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=1001025&TOLFDNR=1019535&selfaction=print