01.11.2023 - 7 Bericht der/des Ausschussvorsitzenden

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Wortprotokoll

Ausschussvorsitzender Jürgen Halsinger berichtet:

 

Das Amt, namentlich der Amtsdirektor Herr Sommerkorn, hat der Bürgermeisterin mitgeteilt, dass Ausführungen/Beratungen zum „gemeindlichen Einvernehmen“ klassische Fälle von schützenwerten Interessen sind (Ausführungen zum „gemeindlichen Einvernehmen“ durch das Innenministerium). Diese sind damit i.d.R. „nicht öffentlich“ zu behandeln.

 

Auch beim „gemeindlichen Einvernehmen“ gilt natürlich weiter die Einzelfallbetrachtung.

 

Bei Bauten des Amtes (z.B. Containerwohnanlage), bei Fällen bei gemeindeeigenen Unternehmen liegen i.d.R. keine schützenswerten Interessen vor, diese wären dann öffentlich zu beraten.

 

Eine Definition von „schützenswerte Interessen“ ohne Rechtsverbindlichkeit (aber hilfreich):

„Schützenswürdiges Interesse liegt vor, wenn die tatsächliche oder rechtliche Situation beeinflusst werden kann“.

 

Die Ausschussmitglieder werden nochmals auf ihre Verschwiegenheitspflicht bei „nichtöffentlichen“ Beratungen hingewiesen.

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