07.12.2023 - 9 Bau- und Grundstücksangelegenheite...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Do., 07.12.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beschluss
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle beantwortet die Fragen der Bauvoranfrage für die Errichtung des Wohnhauses für das Grundstück „Sachsenwaldstraße 16“ wie folgt:
- Ist eine Bebauung des Grundstückes mit einem eingeschossigen Einfamilienhaus in Fachwerkbauweise mit den Abmaßen von 10,0 m x 13,0 m zulässig? Ja 5 / 1 Enthaltung
- Ist die Errichtung des Wohnhauses mit einem Satteldach mit einer Dachneigung von 50° bis 55° zulässig? Ja 5 / Enthaltung 1
- Ist eine Gebäudehöhe ab OK Erdgeschoss bis 11,0 m genehmigungsfähig? Ja 0 / Nein 5 / Enthaltung 1
- Ist eine Gebäudehöhe ab OK Erdgeschoss bis zu 10,0 m genehmigungsfähig? Ja 5 / Enthaltung 1
- Ist eine Fassade in Fachwerkausführung und Klinker genehmigungsfähig?
Ja 5 / Enthaltung 1
- Sind besondere Baugrenzen auf dem Grundstück einzuhalten? Wenn ja, welche?
- Das Wohnhaus muss einen Mindestabstand von 7,0 m zur vorderen Grundstücksgrenze einhalten. Der maximale Abstand zum vorderen Grundstück darf 20 m betragen. Ja 5 / Enthaltung 1
- Für die Errichtung von Carports gelten die Vorgaben der LBO. Ja 5 / Enthaltung 1
Im weiteren Verfahren ist darauf zu achten, dass die Bodenversiegelung und Zufahrtsgrößen auf ein Mindestmaß zu begrenzen sind.
