07.12.2023 - 9 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

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Beschluss

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle beantwortet die Fragen der Bauvoranfrage für die Errichtung des Wohnhauses für das Grundstück „Sachsenwaldstraße 16“ wie folgt:

  1. Ist eine Bebauung des Grundstückes mit einem eingeschossigen Einfamilienhaus in Fachwerkbauweise mit den Abmaßen von 10,0 m x 13,0 m zulässig? Ja 5 / 1 Enthaltung
  2. Ist die Errichtung des Wohnhauses mit einem Satteldach mit einer Dachneigung von 50° bis 55° zulässig? Ja 5 / Enthaltung 1
  3. Ist eine Gebäudehöhe ab OK Erdgeschoss bis 11,0 m genehmigungsfähig? Ja 0 / Nein 5 / Enthaltung 1
  4. Ist eine Gebäudehöhe ab OK Erdgeschoss bis zu 10,0 m genehmigungsfähig? Ja 5 / Enthaltung 1
  5. Ist eine Fassade in Fachwerkausführung und Klinker genehmigungsfähig?

Ja 5 / Enthaltung 1

  1. Sind besondere Baugrenzen auf dem Grundstück einzuhalten? Wenn ja, welche?
  1. Das Wohnhaus muss einen Mindestabstand von 7,0 m zur vorderen Grundstücksgrenze einhalten. Der maximale Abstand zum vorderen Grundstück darf 20 m betragen. Ja 5 / Enthaltung 1
  2. Für die Errichtung von Carports gelten die Vorgaben der LBO. Ja 5 / Enthaltung 1

Im weiteren Verfahren ist darauf zu achten, dass die Bodenversiegelung und Zufahrtsgrößen auf ein Mindestmaß zu begrenzen sind.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

6

5

0

1

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.