07.12.2023 - 10 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

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Beschluss

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zum Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses für das Grundstück „Eichenweg 12“.

Da sich das Bauvorhaben im Kronenbereich der geschützten Bäume befindet, genauso wie das Bestandshaus, hat der Antragsteller ein Baumgutachten für den Abriss des Wohnhauses zu beauftragen, um die Maßnahmen zu ermitteln, damit der Schutz der Bäume gewährleistet ist.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle stimmt der Verlegung der Grundstückszufahrt zu. Die Bestandszufahrt ist zu schließen.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für den Abbruch des Bestandshauses und der Garage auf dem Grundstück „Eichenweg 12“ zu erteilen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

6

5

0

1

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.